Bayerwaldhaus

Kreis für Volksmusik, Lied und Tanz übernimmt das Bayerwaldhaus

Der Stadtrat hat das Baureferat (Gartenbau) beauftragt und ermächtigt, den Gestattungsvertrag zum sogenannten Bayerwaldhaus im Westpark mit dem Münchner Kreis für Volksmusik, Lied und Tanz e.V. abzuschließen. Der Verein hat sich im Vorfeld bereiterklärt, das Bayerwaldhaus zu übernehmen, dieses auf eigene Kosten weiter zu betreiben sowie ein Nutzungskonzept in Absprache mit dem Bezirksausschuss Sendling-Westpark zu erarbeiten. Diese Übernahme geschieht unter der Voraussetzung, dass die Landeshauptstadt das Gebäude am bisherigen Standort im Westpark belässt.

Ziel des vereinbarten Nutzungskonzeptes ist es, das Bayerwaldhaus im Westpark weiterhin als Ort der Volksmusikpflege und kulturellen Begegnung zu erhalten. Der Münchner Kreis für Volksmusik, Lied und Tanz e.V. übernimmt den baulichen Unterhalt (Instandhaltung und Instandsetzung) und bietet künftig an, das Haus für öffentliche und vereinsinterne Sing- und Musikveranstaltungen, Kurse und Vorträge sowie Angebote im Rahmen der Volksmusik- und Volkskulturpflege zu nutzen. Darüber hinaus steht das Haus bei Bedarf an mindestens zwei Tagen in der Woche auch der Stadt (einschließlich der Bezirksausschüsse), dem Bezirk Oberbayern, anderen interessierten Institutionen und Vereinen sowie Bürger*innen zur Nutzung zur Verfügung.

Über das Bayerwaldhaus
Im Zusammenhang mit der Internationalen Gartenbauausstellung 1983 errichtete der Inhaber des Museumsdorfes Tittling, Georg Höltl, auf dem stadteigenen Gelände des Westparks ein Gebäude, das sogenannte Bayerwaldhaus. Zwischen der Landeshauptstadt und dem Immobilienbesitzer bestand seinerzeit Einigkeit, dass das Bayerwaldhaus nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks ist und das Haus mithin in seinem Eigentum verbleibt. Seither gewährleistete der Eigentümer den Bauunterhalt auf seine Kosten und stellte das Bayerwaldhaus zur Durchführung von fachlichen und kulturellen Veranstaltungen im Rahmen der Volksmusikpflege durch die Bezirke Ober- und Niederbayern zur Verfügung. Auch die Stadt hatte Mitnutzungsrechte am Bayerwaldhaus, soweit der Veranstaltungsort nicht durch die Bezirke belegt war.

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